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Fortbildung Dr. Propp

gemäß GKV-Modernisierungsgesetz

Ärzte sind verpflichtet, gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen alle fünf Jahre nachzuweisen, dass sie ihre Fortbildungsverpflichtung erfüllt haben. Hierfür sind 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren zu erwerben. Zusätzlich können jeweils 150 Punkte in 3 Jahren auf das freiwillige Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer angerechnet werden.

Bescheinigung Fortbildungspflicht  01.07.2009 - 30.06.2014  als PDF zum Download

Freiwilliges Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer
- für den Zeitraum 28.11.2009 bis 05.02.2011
- für den Zeitraum 19.07.2008 bis 28.11.2009
- für den Zeitraum 28.01.2007 bis 19.07.2008
- für den Zeitraum 08.07.2006 bis 28.01.2007
- für den Zeitraum 09.07.2005 bis 08.07.2006
- für den Zeitraum 04.03.2005 bis 09.07.2005
- für den Zeitraum 01.01.2004 bis 01.03.2005
- für den Zeitraum 01.01.2001 bis 31.12.2003

Freiwilliges Sonographie-Tutorial der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Erfolgszertifikat der Selbstüberprüfung Sonographie 12.08.2006
für den Anwendungsbereich Abdomen/Retroperitoneum
Teilnahme am Qualitätsprogramm "Ausgezeichnete Patientenversorgung"
der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Fortbildung "Impfen" am 22.07.09 und Nachweis der fachlichen Qualifikation
(Zertifikat gültig bis 21.06.12)


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