Ärzte sind verpflichtet, gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen alle fünf Jahre nachzuweisen, dass sie ihre Fortbildungsverpflichtung erfüllt haben. Hierfür sind 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren zu erwerben. Zusätzlich können jeweils 150 Punkte in 3 Jahren auf das freiwillige Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer angerechnet werden.